Zulassungsvoraussetzungen
Wesentliche Zulassungsvoraussetzungen
Als Doktorand bzw. Doktorandin kann zugelassen werden, wer
- ein mindestens vierjähriges ordentliches Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder ein Studium in einem universitären Master- oder einem Fachhochschul-masterstudiengang absolviert hat;
- die Magister-, Diplom-, Staatsexamens- oder Masterprüfung mit überdurchschnittlichem Erfolg in einem Fach oder Fachgebiet, in dem die Promotion angestrebt wird, erfolgreich abgelegt hat;
- als Bewerber oder Bewerberin nicht-deutscher Muttersprache ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen hat;
- bei einer Promotion in den Fächern Musikwissenschaft, Mittelalterliche Geschichte, Neuere und Neueste Geschichte, Geschichtliche Hilfswissenschaften, Landesgeschichte, Kunstgeschichte, Ältere Deutsche Philologie, Neuere Deutsche Literaturgeschichte, Europäische Ethnologie / Volkskunde, Französisch, Italienisch, Spanisch das Latinum, in den Fächern Alte Geschichte, Griechische Philologie, Klassische Archäologie, Lateinische Philologie, Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft das Latinum und das Graecum besitzt.
Ein überdurchschnittlicher Erfolg i.S.v. Satz 1 Nr. 2 liegt vor, wenn die Abschlussprüfung mindestens mit der Bewertung 2,00 abgelegt wurde. Der Promotionsausschuss kann Bewerber und Bewerberinnen von dem Nachweis eines überdurchschnittlichen Erfolges des vorausgegangenen Studienabschlusses und vom Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache auf Antrag eines Mitglieds des Promotionsausschusses befreien. Der Promotionsausschuss kann ferner in begründeten Fällen auf den Nachweis der in Satz 1 Nr. 4 genannten Voraussetzungen verzichten oder festlegen, dass das Latinum und/oder Graecum innerhalb einer angemessenen Frist nachgeholt wird.
Die vollständigen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Promotionsordnung.
Bitte informieren Sie sich hier über Kurse zum Erwerb des Latinums bzw. des Graecums.