Promotion - Neue Promotionsordnung
Termine für den Promotionsausschuss
Vorsitzende des Promotionsausschusses: Prof. Dr. Esme Winter-Froemel
Voraussichtliche Termine im Wintersemester 2024/25
(jeweils um 18 Uhr c.t., via Zoom):
Mittwoch, 06.11.2024
Mittwoch, 05.02.2025 (Achtung: Findet in Präsenz, ÜR 24, statt)
Anträge müssen bis 14 Tage vorher eingehen.
Verfahren
Das Promotionsverfahren an der Philosophischen Fakultät gliedert sich in folgende Abschnitte:
Um an der Philosophischen Fakultät promovieren zu können, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. In Zweifelsfällen können Ihnen zusätzliche Prüfungen auferlegt oder es kann eine förmliche Promotionseignungsprüfung erforderlich werden.
Sie benötigen ein Thema für Ihre Dissertation und dieses muss einem an der Philosophischen Fakultät vertretenen Fach zuordenbar sein. Außerdem benötigen Sie die Zustimmung dreier Mentoren, Ihre Arbeit zu betreuen. Ihre Promotion wird von einem Promotionsmentorat betreut; ein Mitglied des Mentorats ist Ihr Erstbetreuer bzw. Ihre Erstbetreuerin (Doktorvater bzw. -mutter). Ihr Erstbetreuer bzw. Ihre Erstbetreuerin wird von Ihnen ein Exposé verlangen, mit dem Sie Ihr Thema und den zu erwartenden Erkenntnisgewinn umreißen.
Ferner wird Ihr Erstbetreuer bzw. Ihre Erstbetreuerin mit Ihnen zusammen einen Arbeitsplan zur Durchführung Ihres Promotionsvorhabens absprechen und eine Mentoratsvereinbarung aufsetzen (Vordruck auf Anfrage im Prodekanat).
Den Antrag auf Zulassung als Doktorand/-in müssen Sie an die Fakultät richten. Die für Promotionen zuständige Geschäftsstelle ist das Prodekanat der Fakultät. Zur Vermeidung von Wartezeiten und unnötigen Wegen sollten Sie einen Termin vereinbaren und alle für die Zulassung als Doktorand/-in erforderlichen Unterlagen dabei haben. Über die Zulassung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, in dem auch ein Studienfach ausgewiesen wird, für das Sie sich für ein Promotionsstudium einschreiben können.
Für eventuell erforderliche Beglaubigungen Ihrer Unterlagen steht für Dokumente, die von der Universität Würzburg erstellt wurden, ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin des Prüfungsamtes zur Verfügung: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/pruefungsamt-allgemein/beglaubigungen/
Mit der Zulassung als Doktorand/-in wird die Mentoratsvereinbarung wirksam und es beginnt Ihr Promotionsvorhaben.
Ihr Promotionsvorhaben wird intensiv von Ihrem Mentorat betreut. Sie nehmen an Oberseminaren, Doktorandenkolloquien und anderen akademischen Veranstaltungen Ihres Promotionsfachs teil und erhalten parallel dazu ein Fortbildungsprogramm, das Ihnen weitere Kompetenzen insbesondere für Ihr späteres Berufsleben vermitteln wird. Einzelheiten hierzu werden in der Mentoratvereinbarung geregelt.
Das Fortbildungsprogramm soll einerseits das Bewusstsein für typische Problemfelder schärfen, andererseits konkret auf eine Führungsposition vorbereiten. Weitere Informationen bezüglich der angebotenen Kurse finden Sie auf der Seite des Kursprogramms.
Die konkreten Termine für die einzelnen Veranstaltungen werden vom Prodekanat der Philosophischen Fakultät bekannt gegeben und können im Vorlesungsverzeichnis abgerufen werden.
Mit der Möglichkeit, im Rahmen des Forschungsfonds Anträge auf Sachkostenunterstützung zu stellen und an externen Fortbildungen teilzunehmen, wird Ihre strukturierte Promotion abgerundet.
Der Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung wird ebenfalls an die Fakultät gerichtet. Zuständig ist wiederum das Prodekanat.
Die Dissertation wird mit den vollständigen Unterlagen im Prodekanat eingereicht.
Ihre Zulassung zur Doktorprüfung wird Ihnen nach Prüfung der Unterlagen zugestellt und die Dissertation wird den Gutachtern für das Begutachtungsverfahren zugesandt.
Wurde die Dissertation angenommen, so bestellt der/die Vorsitzende des Promotionsausschusses das Prüfungsgremium und bestimmt den Termin für die mündliche Prüfung, zu der Sie schriftlich geladen werden.
Nach dem Bestehen der Doktorprüfung sind Sie verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach dem Tag der mündlichen Prüfung die Dissertation in ihrer genehmigten Fassung durch Druck oder Vervielfältigung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist (§ 11 PromO). Wird diese Frist versäumt, erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte (§ 11 Abs. 7 PromO). Diese Frist kann auf begründeten Antrag (per Brief oder per Mail an: promotionen.phil@uni-wuerzburg.de) von der Vorsitzenden verlängert werden.
Haben Sie die Doktorprüfung bestanden und Ihre Pflichtexemplare eingereicht, wird die Promotion durch Aushändigung der Doktorurkunde vollzogen. Die Doktorurkunde kann auch bereits ausgehändigt werden, wenn das Imprimatur und ein Verlagsvertrag für den Druck der Dissertation vorliegen.
Formulare
- Liste der einzureichenden Unterlagen
- Antrag auf Zulassung
- Adressen der Mentoren
- Erklärung zu akademischen Graden
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vorab in digitaler Form ein. Dies beschleunigt die Verwaltungsvorgänge.
- Liste der einzureichenden Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
- Bestätigung über Betreuung
- Erklärung zu bisherigen Prüfungsverfahren
- Erklärung zum gewünschten Ablauf des Kolloquiums
- Formular Unterfranken
- Vorlage für Titelblatt und zweite Seite
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vorab in digitaler Form ein. Dies beschleunigt die Verwaltungsvorgänge.